Wichtige Steuertermine:

 

Abgabefristen für die Steuererklärungen 2022:

Sofern Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung für 2022 abzugeben, ist diese grundsätzlich bis 31. Juli 2023 abzugeben. Als Steuerberater erhalten wir für unsere Mandanten automatisch Fristverlängerung bis 28.02.2024. Sie kann jedoch vorab vom Finanzamt angefordert werden.

Wegen Corona wurden die Abgabefristen jedoch über den oben genannten Termin hinaus verlängert. Dies wird für die folgenden Steuererklärungen 2022, 2023 und 2024 voraussichtlich wieder schrittweise reduziert.

 

Für Landwirte mit einer Gewinnermittlung für das Wirtschaftsjahr 1.7.-30.6. ist die Einkommensteuererklärung 2022 grundsätzlich bis 31.01.2024 abzugeben. Als Steuerberater erhalten wir für unsere Mandanten automatisch Fristverlängerung bis 31.07.2024. Sie kann jedoch vorab vom Finanzamt angefordert werden.

 

Damit wir Ihre Steuererklärung termingerecht erstellen können, bitten wir, uns die Unterlagen bis spätestens 3 Monate vor Ablauf dieser Fristen einzureichen und einen Termin zu vereinbaren.

 

Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf dieser Fristen automatisch Verspätungszuschläge festgesetzt werden!

 

 

Zahlungstermine: Bitte beachten Sie das der Termin jeweils den Zahlungseingang beim Finanzamt benennt. Dieser liegt ggf. einen oder mit Wochenenden/Feiertagen sogar mehrere Tage nach der Überweisung von Ihnen.

 

Vorauszahlungen für Grundsteuer und Gewerbesteuer:
15.02.  +  15.05.  +  15.08.  +  15.11.
Termine für Abschlusszahlungen und nachträgliche Vorauszahlungen entnehmen Sie bitte Ihrem Steuerbescheid.

 

Vorauszahlungen für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer:
10.03.  +  10.06.  +  10.09.  +  10.12.
Termine für Abschlusszahlungen und nachträgliche Vorauszahlungen entnehmen Sie bitte Ihrem Steuerbescheid.

 

Vorauszahlungen für Umsatzsteuer und Lohnsteuer:
10 Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, bei Umsatzsteuer ggf. 1 Monat Dauerfristverlängerung.
Berichtigte Voranmeldungen sind am Tag der Einreichung beim Finanzamt fällig (Zahlungseingang beim Finanzamt!!!).Wir empfehlen Ihnen daher eine Einzugsermächtigung für das Finanzamt zu erteilen.

 

Umsatzsteuerjahreserklärungen: 1 Monat nach Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt. (Ohne weitere Mitteilung vom Finanzamt!)