Hier finden Sie einige interessante Internetseiten mit Steuer-Formularen und Steuerinfos:
Formulare des Finanzamtes:
- Einzugsermächtigung für das Finanzamt vom
Landesamt für Steuern
- Antrag auf Änderung der Lohnsteuerklassen (Steuerklassenwechsel bei Ehegatten) sowie
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (jew. 2023) vom
Landesamt für Steuern
Lohnsteuer und Sozialversicherung:
- Haushaltsscheckverfahren:
die Meldung der Arbeitnehmer als Minijob (bis 520 €) erfolgt nicht
wie bei übrigen Arbeitnehmern, sondern hierfür gilt ein vereinfachtes Verfahren:
Infos, Rechner und Formulare für die Anmeldung finden Sie hier unter www.minijob-zentrale.de
- aktuelles zum Mindestlohn unter www.zoll.de und Bundesknappschaft Minijob-Zentrale.
Wichtig für Sie als Arbeitgeber ist die Zeiterfassung durch ihre Arbeitnehmer um die
Einhaltung der gesetzlichen Regelungen nachzuweisen!
Dies gilt bei
- kurzfristig oder geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern oder aber für
- alle Arbeitnehmer wenn für Sie als Arbeitgeber §2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gilt.
In diesen fällen haben Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer
- spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertag aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen
- mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Siehe unter Zoll.de.
Berücksichtigen Sie, dass auch geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Urlaub haben.
Allgemeine Links:
aktuelle Steuerreformen finden Sie im NWB-Reform-Radar
aktuelle Verwaltungsanweisungen finden Sie beim Bundesfinanzministerium
unsere Buchhaltungssoftware ist Agenda-Software bzw. Landdata
unser Einkommensteuerprogramm von Steuersoft