Für unsere Mandanten beim Landvolk Hildesheim:

Hier können Sie Formulare für die Lohnbuchhaltung und unsere vierteljährlichen Mandantenrundschreiben herunterladen.

Bitte geben Sie dafür das Ihnen bekannte Passwort ein. Dieses erfahren Sie in Ihrer Buchstelle.

Hier unter sonstige Downloads finden Sie unsere Mandantenrundschreiben

 

Formulare für die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung unserer Mandanten beim Landvolk in Hildesheim:

Formulare zur Einrichtung des Arbeitgebers

Formulare zur Einrichtung der Personaldaten der (neuen) Arbeitnehmer

 

Die Beitragsnachweise für die folgenden Monate müssen bis spätestens zu folgenden Terminen bei den Krankenkassen eingereicht werden. Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am letzten vorgehenden Arbeitstag bis spätestens 24:00 Uhr bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht sein.
siehe unter Haufe Termine Sozialversicherung. Dies ist z.B. für Dezember 2022 der 23.12.2022.

 

Reichen Sie uns Ihre Lohn-Unterlagen bzw. Veränderungen für den laufenden Kalendermonat bitte möglichst frühzeitig, spätestens aber bis zum 10. des laufenden Kalendermonats ins Büro, damit wir Ihre Lohnabrechnungen fristgerecht erstellen können. Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt nichts von Ihnen gehört haben, gehen wir davon aus, dass sich keine Änderungen ergeben haben. Somit werden wir die Lohnabrechnungen ohne Veränderungen erstellen und abgeben.

Für Mitarbeiter mit Stundenlöhnen teilen Sie uns bitte bis zum 10. des Kalendermonats mit, wieviel Lohn bzw. Stunden wir für den jeweiligen Mitarbeiter berechnen sollen. Nur dieser Lohn darf dann im laufenden Kalendermonat auch gezahlt werden! Überweisen Sie bitte den ganauen Betrag der Gehaltsabrechnung!
Der restliche Stundenlohn darf dann erst nach dem 10. Tag des folgenden Kalendermonats gezahlt werden, da dies dann auch erst mit der Lohnabrechnung des Folgemonats korrigiert wird. Unter dieser Voraussetzung braucht der Monatsabschluss für den Vormonat nicht aufgehoben werden.

Bitte beachten Sie, dass wir für nachträgliche Änderungen der bereits erstellten Lohnabrechnungen den Monatsabschluss im Programm aufheben müssen. Dies ist nur möglich, wenn kein anderer Mitarbeiter das Programm geöffnet hat.
Daher müssen wir Ihnen hierfür eine zusätzliche Gebühr in Rechnung stellen.

 

Bitte beachten Sie die Aufzeichnungspflichten insbesondere die Aufzeichnungpflichten zur Einhaltung des Mindestlohns (siehe unter www.zoll.de).

Aktueller Mindestlohn und Infos zu Tarifen in der Landwirtschaft finden Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen